Auskunfteien

Auskunfteien sind Unternehmen, welche Bonitätsdaten erheben und verarbeiten und damit insgesamt dem Schutz des Wirtschaftsverkehrs dienen. Diese Daten geben der Consors Finanz – und auch Ihnen – Auskunft über Ihre Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit. 

Nachfolgend können Sie die Hinweise zum Datenschutz der bei uns zum Einsatz kommenden Auskunfteien einsehen und bei Bedarf jeweils weitergehende Informationen im Sinne des Art. 14 Datenschutz-Grundverordnung über entsprechende Links direkt bei den Auskunfteien abrufen.

Datenschutzhinweise der Auskunfteien

Zum Zwecke der Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Durchführung einer Bonitätsprüfung vor Abschluss eines Kreditvertrages oder vor einer wesentlichen Erhöhung des Gesamtkreditbetrages des bestehenden Kreditverhältnisses und zum Zweck der Pflege einer Datenbank, die Bonitätsprüfungen ermöglicht, übermittelt die Bank im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses die unten genannten Daten im Zusammenhang mit der Beantragung, Durchführung, Änderung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung an den KREDITSCHUTZVERBAND von 1870, Wagenseilgasse 7, 1120 Wien, ZVR-Zahl: 175263718, namentlich die Datenanwendungen Konsumenten-KreditEvidenz/KKE und die Warnliste der Banken sowie an die CRIF GmbH, Rothschildplatz 3/Top 3.06.B, 1020 Wien, FN 200570g (nachfolgend zusammen „Auskunfteien“).

Die Daten, die den Auskunfteien offenbart werden dürfen sind, Name, Geburtsort und -datum, Adresse, Nationalität, Geschlecht, die Absicht zum Abschluss eines Kreditvertrags, Informationen zum Kreditverhältnis sowie Informationen über die nicht vertragsgemäße Erfüllung des Kreditverhältnisses.

Datenschutzrechtliche Grundlagen dieser Übermittlung sind Artikel 6 Absatz 1 lit. b und lit. f DSGVO. Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 lit. f dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der Bank oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person überwiegen. Der Datenaustausch mit den Auskunfteien dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen vor Abschluss eines Kreditvertrages. Nähere Informationen zur Tätigkeit der Auskunfteien können den Informationsblättern nach Art. 14 DSGVO online unter www.ksv.at/datenschutzerklaerung bzw. www.crif.at/datenschutz entnommen werden.